Angenommen ich kündige bei dem alten (deutschen) Webhoster meine .com domain und fordere den AUTH-CODE an.
Soviel ich weiss ist die .com Domain dann erstmal ein Weile blockiert für andere Interessenten.
Wie lange habe ich (bzw. der neue (deutsche) Webhoster) dann Zeit die Domain zu übernehmen?
Unterscheidet sich dieser Blockade-zeitraum von der einer *.de Domain?
Angenommen ich gebe dem neuen WebHoster den AUTH-CODE. Hat dieser damit die Möglichkeit sich selbst als Eigentümer der Domain einzutragen oder nur die Möglichkeit die IPs (für Mail+Webserver zu ändern)?
Soviel ich gehört habe war es früher üblich, dass jeder Webhoster mit einem eigenen Partner-Registrar zusammenarbeitet.
D.h. wenn man den Webhoster gewechselt hat, dann hat der WebHoster (oft) darauf bestanden auch den Registrar zu wechseln.
Ist das immer noch so?
Peter